Leistungen

Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten

Kaufverträge

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Es ist meine Aufgabe, als neutrale und unabhängige Beraterin die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen. Dabei berate ich alle Beteiligten unparteiisch und umfassend und kläre sie über eventuelle Risiken und mögliche Alternativgestaltungen auf. 

Download

⇒ Beurkundungsauftrag Kaufvertrag

Links zum Thema

♦ Glossar „Grundstückskaufverträge“ 

♦ Merkblatt der Bundesnotarkammer: Der Kauf einer gebrauchten Immobilie

♦ Glossar „Wohnungskauf- und Bauträgerverträge“

Schenkungen

Häufig besteht der Wunsch, Vermögen bereits unter Lebenden auf die nächste Generation zu übertragen. Bei der Frage, ob eine Zuwendung durch lebzeitige Übertragung oder durch letztwillige Verfügung erfolgen soll, sind die jeweiligen Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen. Als Notarin werde ich mit Ihnen die Auswirkungen im Einzelnen erörtern und einen Ihren Bedürfnissen entsprechenden Vertrag erarbeiten.

Download

⇒ Beurkundungsauftrag Überlassung

Link zum Thema

♦ Schenkung – ganz oder nur ein bisschen? (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

Grundschulden

Häufig kann die erwerbende Partei den Kaufpreis nicht vollständig aus eigenem Vermögen aufbringen, sondern muss ein Darlehen aufnehmen. Damit die Bank das Darlehen gewährt, verlangt sie Sicherheiten für den Fall, dass die erwerbende Partei das Darlehen nicht zurückzahlen kann. Typische Kreditsicherheiten sind Grundschulden und Hypotheken. Bei der Bestellung der Kreditsicherheiten stehe ich Ihnen beratend zur Seite.

Links zum Thema

♦ Glossar „Grundschulden und Hypotheken“ der Bundesnotarkammer

Weitere Informationen zum Grundstücks- und Immobilienrecht

Erben und Vererben

Testamente und Erbverträge

Durch Testament oder Erbvertrag können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen im Todesfall erhält. Dabei sind Sie in Ihrer Entscheidung weitgehend frei. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt. Auch zu Lebzeiten können bereits Vermögenswerte übertragen werden (sog. vorweggenommene Erbfolge). Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen. Als Notarin kann ich in einem Gespräch mit Ihnen die für Sie individuell richtige Lösung finden und diese rechtssicher umsetzen. 

Downloads

⇒ Beurkundungsauftrag Testament Erbvertrag

⇒ Wertfragebogen Eheleute

⇒ Wertfragebogen Einzelperson

Links zum Thema

♦ Gesetzliche Erbfolge (Information der Bundesnotarkammer)

♦ Glossar der Bundesnotarkammer: Testament und Testamentsregister

♦ Mit einem Testament das Vermögen verteilen – aber richtig! (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

♦ Als Single brauche ich kein Testament – oder etwa doch?! (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

♦ Werte erhalten – Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

Erbscheinsantrag

Der Nachweis, welche Personen in welchem Verhältnis Erbin oder Erbe geworden sind, muss oftmals durch einen Erbschein erbracht werden. Der Erbscheinsantrag kann bei einer Notarin oder einem Notar gestellt werden; der Erbschein selbst wird vom Nachlassgericht erteilt. Ein Erbschein ist in der Regel aber nicht erforderlich, wenn Erblasserin oder Erblasser ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag errichtet haben.

Downloads

⇒ Beurkundungsauftrag Erbscheinsantrag

⇒ Wertfragebogen fürs Nachlassgericht

Erbausschlagungen

Wer etwa wegen der Schulden überhaupt nicht Erbin oder Erbe werden will, muss die Erbschaft ausschlagen. Für die Ausschlagung gilt im Allgemeinen eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Tod der Erblasserin oder des Erblassers. Wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen wollen, unterstützen wir Sie bei den notwendigen Formalitäten.

Downloads

⇒ Formular Erbausschlagung

⇒ Beurkundungsauftrag Erbausschlagung

⇒ Wertfragebogen fürs Nachlassgericht

Link zum Thema

♦ Die unerwuenschte Erbschaft – Wie schlaegt man das Erbe aus (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

Erbauseinandersetzung und Verkauf von Erbteilen

Sollen zum Nachlass gehörige Grundstücke oder GmbH-Anteile verkauft oder unter mehreren Miterbinnen oder -erben aufgeteilt werden, ist hierfür die notarielle Beurkundung erforderlich. 

Wer als einer von mehreren Beteiligten seinen gesamten Erbteil verkaufen will, kann dies ebenfalls nur in einem notariell beurkundeten Vertrag tun. Dabei stehe ich Ihnen als Notarin unterstützend zur Seite.

Downloads

⇒ Beurkundungsauftrag Erbauseinandersetzung

⇒ Beurkundungsauftrag Abschichtung

Weitere Informationen zum Thema Erben und Vererben

Unternehmen

Gründung eines Unternehmens

Die Voraussetzungen für eine wirksame Gründung unterscheiden sich je nach gewählter Rechtsform der Gesellschaft. Ist die Frage nach der optimalen Rechtsform geklärt, kann man sich den Voraussetzungen für die Gründung widmen. Bei allen für die Gründung erforderlichen Schritten können Sie von mir beraten werden.

Download

⇒ Beurkundungsauftrag GmbH Gründung

Links zum Thema

♦ Damit das Start up nicht zur Bruchlandung wird (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

♦ Anfängerfehler bei der Unternehmensgründung (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

♦ Online-Verfahren (Infoblatt der Bundesnotarkammer)

Verkauf von Unternehmensanteilen/Veränderungen im Unternehmen

Vielfach ist für den Verkauf von Unternehmensanteilen eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben (z.B. bei einer GmbH). Häufig ist diese zwar nicht vorgeschrieben (z.B. bei der OHG) aber z. B. zu Beweiszwecken empfehlenswert. Hierbei berate ich Sie gern.

Aufgrund von Veränderung in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen kann sich zudem die Frage stellen, ob die gewählte Rechtsform noch den Erfordernissen entspricht. Bei der Umorganisation von Unternehmen handelt es sich häufig um komplizierte rechtliche Vorgänge. Auch hierbei unterstütze ich Sie.

Anmeldungen bei Registern

Das Handelsregister ermöglicht es, bestimmte Informationen über eingetragene Unternehmen einzuholen und schützt diese vor Irrtümern. Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse des Unternehmens ändern, muss dies daher in das Handelsregister eingetragen und anschließend bekanntgemacht werden. Ich formuliere für Sie den Text der Anmeldung und überwache die richtige Eintragung im Handelsregister.

Unternehmensnachfolge

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer stehen früher oder später vor dem Problem, eine geeignete Nachfolgerin oder geeigneten Nachfolger zu finden. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung sind dabei häufig die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung der ausscheidenden Unternehmerin oder des ausscheidenden Unternehmers bzw. ihrer/seiner Angehörigen. 

Die Unternehmerin oder der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden.

Dabei sollte im Vorfeld geprüft werden, ob die vorgesehene Unternehmensnachfolge mit einem etwaigen Gesellschaftsvertrag vereinbar ist. Gegebenenfalls müssen die Regelungen angepasst oder die Gesellschaft gar in eine andere Rechtsform umgewandelt werden. Dabei stehe ich Ihnen beratend zur Seite. 

Download

⇒ Beurkundungsauftrag Testament Erbvertrag

Link zum Thema

♦ Werte erhalten Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

Weitere Informationen zum Unternehmensrecht

Familie, Ehe & Partnerschaft

Ehevertrag

Sofern die Partnerinnen und Partner den Weg der Ehe wählen, finden mit dem Tag der standesamtlichen Trauung die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Anwendung. Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe geschlossen werden. Gern berate ich Sie zu den möglichen Regelungen und deren Auswirkungen.

Downloads

⇒ Beurkundungsauftrag Ehevertrag

⇒ Wertfragebogen Eheleute

Link zum Thema

♦ Ehe ohne Ehevertrag ist die Lösung für Angsthasen (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

Scheidungsfolgenvereinbarung

Im Falle einer beabsichtigten Scheidung kläre ich Sie über die Scheidungsfolgen auf und zeige Ihnen die Möglichkeit einer einvernehmlichen Scheidung auf. Sie haben es selbst in der Hand, einen fairen Ausgleich zu finden und die Folgen der Scheidung im Rahmen des gesetzlich Zulässigen zu regeln. Die Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren und ermöglicht vielfach ein schnelleres und kostengünstigeres Verfahren.

Downloads

⇒ Beurkundungsauftrag Scheidungsfolgenvereinbarung

⇒ Wertfragebogen Eheleute

Partnerschaftsvertrag

Auch als Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft – egal ob gemischt- oder gleichgeschlechtlich – können Sie sich von mir beraten und eine vertragliche Regelung erarbeiten lassen. Mangels gesetzlicher Regelungen empfiehlt sich dies sogar im besonderen Maße. 

Vaterschaftsanerkennungen und Sorgeerklärungen

Eine Vaterschaftsanerkennung benötigen Sie, wenn der Vater zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Wenn Sie gemeinsam für Ihr Kind sorgen möchten, müssen Sie zudem eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung können auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Die Vaterschaftsanerkennung kann beim Standesamt, beim Jugendamt, beim Amtsgericht oder beim Notar beurkundet werden – allein beim Jugendamt oder dem Notar ggf. auch gemeinsam mit der Erklärung über das Sorgerecht.

Adoptionen und Künstliche Befruchtung

Bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen, so können diese über eine Annahme als Kind (Adoption) hergestellt werden. Der Adoptionsantrag wird notariell beurkundet. Über die Adoption entscheidet das Familiengericht. Maßgeblich hierfür ist das Wohl des Kindes. Die Adoption eines Volljährigen kann auf Antrag vom Familiengericht ausgesprochen werden, wenn sie sittlich gerechtfertigt ist.

Bei Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Durchführung von künstlichen Befruchtungen kann ggf. ebenfalls eine notarielle Urkunde erforderlich werden. 

Meine Aufgabe ist es, die Beteiligten über die weitreichenden rechtlichen Folgen ihrer Erklärungen zu belehren.

Links zum Thema

♦ BMFSFJ – Adoptionen und Adoptionsvermittlung (Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

♦ Mein Kind dein Kind unser Kind (Pressemitteilung des Medienverbundes der Notarkammern)

Weitere Informationen zum Thema Familie Ehe und Partnerschaft

Vorsorge

General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen.

Ich bereite für diese Notfälle auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen. 

Downloads

⇒ Beurkundungsauftrag Vorsorgevollmacht

⇒ Wertfragebogen Eheleute

⇒ Wertfragebogen Einzelperson

Links zum Thema

♦ Glossar der Bundesnotarkammer: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

♦ Organspende in der Patientenverfuegung (Information der Bundesnotarkammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

Weitere Informationen zum Thema Notfallvorsorge

Downlowads

Grundstücks- und Immobilienangelegenheiten

Beurkundungsauftrag Abschichtung

Beurkundungsauftrag Erbauseinandersetzung

Beurkundungsauftrag Kaufvertrag

Beurkundungsauftrag Überlassung

Beurkundungsauftrag Auseinandersetzung Miteigentümergemeinschaft

Unternehmen

Beurkundungsauftrag GmbH Gründung

Beurkundungsauftrag Testament Erbvertrag

Familie, Ehe & Partnerschaft

Beurkundungsauftrag Ehevertrag

Beurkundungsauftrag Scheidungsfolgenvereinbarung

Wertfragebogen Eheleute

Erben und Vererben

Beurkundungsauftrag Abschichtung

Beurkundungsauftrag Testament Erbvertrag

Beurkundungsauftrag Erbscheinsantrag

Beurkundungsauftrag Erbausschlagung

Beurkundungsauftrag Erbauseinandersetzung

Formular Erbausschlagung

Wertfragebogen fürs Nachlassgericht

Wertfragebogen Eheleute

Wertfragebogen Einzelperson

Vorsorge

Beurkundungsauftrag Vorsorgevollmacht

Wertfragebogen Eheleute

Wertfragebogen Einzelperson